Der Preis für soziale Ideen und Projekte

Im Jahr 2017 haben sich die Liga Hessen gemeinsam mit einem der größten Sozialsponsoren im Land, der LOTTO Hessen GmbH, und der Hessischen Landesregierung zusammengetan, um einen neuen Preis ins Leben zu rufen. Der Hessische Elisabeth Preis für SOZIALES war geboren. Seitdem wird er jedes Jahr verliehen. Ausgezeichnet werden Vereine, Organisationen, Kommunen, Bildungseinrichtungen, Initiativen aber auch Einzelpersonen, die sich zu einem gesetzten sozialen Thema auf besonders innovative oder herausragende Weise engagieren.

Seit dem Jahr 2023 heißt der Preis nun „Hessischer Sozialpreis“.

30.000 Euro Preisgeld stellt LOTTO Hessen zur Verfügung. Dieses Preisgeld wird auf mehrere Preisträger verteilt. Bis zum Jahr 2020 war der ehemalige Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier Schirmherr des Preises, dann ab 2021 war es der Hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose. Seit dem Jahr 2024 ist nun Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, die Schirmherrin.

Die Jury setzt sich zusammen aus einer/m Vertreter*in des Hessischen Sozialministeriums (ab 2024 Staatssekretärin Manuela Strube), einem/r Vertreter*in von LOTTO Hessen, dem/r Vorsitzenden des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses im Hessischen Landtag, einem/r wissenschaftlichem Berater*in und den Mitgliedern des Kernvorstandes der Liga Hessen.

 

Wer kann sich bewerben? 

  • Ehrenamtliche Initiativen

  • Vereine

  • Verbände

  • Organisationen des Kultur-, Gesundheits- und Sozialwesens

  • Religionsgemeinschaften

  • Kommunen

  • Schulen u.a. Bildungseinrichtungen

  • Sonstige vergleichbare Initiativen

 

Sozialpreis 2026: Das sind die Bewertungskriterien zur Ermittlung der Preisträger*innen: 

Empowerment
Ausgezeichnet werden Projekte, die Menschen befähigen, digitale Technologien selbstbestimmt zu nutzen und ihre eigenen Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Besonders erwünscht sind Ansätze, die Teilnehmende aktiv einbeziehen und Lernprozesse von Betroffenen zu Beteiligten ermöglichen. 

Sozialer Innovationsgrad
Ausgezeichnet werden Projekte, die neue, kreative oder bislang wenig genutzte Wege gehen, um digitale Solidarität zu fördern. Der Innovationsgrad kann sich sowohl auf den Einsatz digitaler Technologien als auch auf neue soziale Ansätze, Zielgruppen oder Kooperationsformen beziehen. 

Chancengerechtigkeit
Besonders gesucht werden Projekte, die digitale Ungleichheiten abbauen und Menschen unterstützen, die bislang von digitalen Angeboten ausgeschlossen oder benachteiligt sind. Das Projekt sollte dazu beitragen, faire Zugänge zu ermöglichen und Teilhabechancen nachhaltig zu verbessern.

Vernetzung
Ein wichtiges Bewertungskriterium ist die Vernetzung. Knüpft das Projekt neue Kontakte? Arbeitet es mit anderen Initiativen, Organisationen oder Institutionen zusammen? Trägt es dazu bei, Wissen, Ressourcen und Engagement zu bündeln und die Reichweite zu erhöhen? Vernetzt es Menschen miteinander und fördert den Zusammenhalt?

Modellcharakter
Die Projekte sollen zur Nachahmung anregen. Sie sollten so konzipiert sein, dass sie – mit Anpassungen – auch in anderen Regionen Hessens oder Kontexten umgesetzt werden können.

Nachhaltige Wirkung, Standort und Laufzeit
Das Projekt sollte auf eine nachhaltige Wirkung angelegt sein. Einmalige Aktionen oder Einzelveranstaltungen sind nicht förderfähig. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss das Projekt bereits ein Jahr bestehen und eine kontinuierliche Arbeit erkennen lassen. Das Projekt muss in Hessen verortet sein.